Heilpraktiker
Unter dem Begriff Heilpraktiker sind Personen zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde anerkannt, bei der eine ärztliche Approbation entbehrlich ist. Seit dem Heilpraktikergesetz von 1939 ist die Tätigkeitsbezeichnung in Deutschland geschützt und als freier Beruf erlaubt. Allerdings gibt es bis heute keine vorgeschriebene Ausbildung oder bundeseinheitliche Prüfungen für Heilpraktiker. Entsprechend sind die Lehrinhalte der Heilpraktiker-Schulen nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Diese üben in Eigenverantwortung eine Erfahrungsheilkunde aus, die ihre Wurzeln in den medizinischen Kenntnissen der alten Griechen hat, chinesische Einflüsse aufnimmt und bis hin zu den Ansätzen der von Bingen und des Kneipp reicht. Voll zugelassene Heilpraktiker sind in den Bereichen Homöopathie, Kinesiologie, Akupunktur, Bioenergetik und Atemtherapie tätig, Anwendungen bei meldepflichtigen Krankheiten, Geburtshilfe, Strahlentherapie und Zahnmedizin sind dem Heilpraktiker streng verboten.